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"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien / Foto: Pau BARRENA - AFP/Archiv

"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien

Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat in Belgien eine gerichtliche Schlappe eingesteckt. Ein Gericht in Brüssel wies das Unternehmen an, innerhalb von drei Monaten eine Reihe "illegaler" Werbetaktiken einzustellen, wie aus einem Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Dabei geht es unter anderem um die irreführende Darstellung von Rabatten auf der Webseite und der Ryanair-App.

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Die Verbraucherorganisation Testachat hatte Ryanair in ihrer Klage vorgeworfen, "irreführende, aggressive und unfaire" Methoden zu verwenden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zum Kauf eines Flugtickets zu bringen. Das Gericht gab der Organisation in vier Punkten Recht, das Urteil erging den Dokumenten zufolge am vergangenen Mittwoch.

Ryanair wirbt demnach mit falschen Rabatten, bei denen ein höherer Ursprungspreis zu sehen ist, sodass der Preisnachlass größer erscheint. Außerdem zeigt die Internetseite an, Flüge seien fast ausgebucht, um Passagiere zum schnelleren Ticketkauf zu bewegen. Das Gericht kritisierte zudem, dass Ryanair Bündelpreise für Zusatzleistungen wie das Taxi zum Flughafen anbietet, ohne die Preise einzeln auszuweisen. Außerdem geht es um die Preise für zusätzliches Gepäck.

Ryanair muss die Methoden in Belgien nun innerhalb von drei Monaten einstellen. Anschließend würde dem Urteil zufolge ein Bußgeld von 5000 Euro pro Tag und Verstoß fällig. Das Unternehmen mit Sitz in Irland kann noch in Berufung gehen. Ryanair reagierte auf AFP-Anfrage zunächst nicht.

Die Organisation Testachat hatte in ihrer Klage eine Reihe weiterer Werbetaktiken kritisiert, verzichtet nach eigenen Angaben aber auf eine Revision. Die Verbraucherschützer würden nun das Gespräch mit Ryanair suchen, sagte der Sprecher Jean-Philippe Ducart. "Wir möchten, dass die Preise klar ausgewiesen werden und jede Dienstleistung separat aufgeführt ist", erklärte er. "Verbraucher haben das Recht, umfassend und ohne Manipulation informiert zu werden."

F.Peeters--RTC