

CDU-Vorstoß zu NVA-Soldaten als Bundeswehr-Reservisten: SPD und Grüne skeptisch
SPD und Grüne haben verhalten bis skeptisch auf einen Vorstoß aus der CDU reagiert, ehemalige NVA-Soldaten der DDR als Reservisten der Bundeswehr heranzuziehen. "Es ist grundsätzlich gut, wenn sich alle darüber Gedanken machen, wie wir den Ausbau der Reserve voranbringen", sagte die SPD-Fraktionsvize und Verteidigungsexpertin Siemtje Möller dem Magazin "Stern" (Montag). Sie empfehle jedoch, die Aufmerksamkeit eher auf aktuelle und künftige Wehrdienstleistende zu richten.
"Mit Freude und Spannung" sehe sie Vorschlägen des Verteidigungsministeriums zur Stärkung der Reserve entgegen, erklärte die SPD-Politikerin, die selbst parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium war.
Der für Ostdeutschland zuständige Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) hatte am Wochenende gefordert, wegen des Personalmangels bei der Bundeswehr 35 Jahre nach der deutschen Einheit auch auf ehemalige DDR-Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) zurückzugreifen. Er begründete seinen Vorstoß damit, dass es aktuell nur 51.000 Reservisten und damit viel zu wenige gebe.
Deutliche Kritik an der Idee kam von Seiten der Grünen. Der Vorschlag "offenbart, wie wenig die Union die aktuellen Herausforderungen bei der Truppe kennt", sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, dem "Stern". Das Problem sei nicht, dass es zu wenig interessierte Reservisten gebe, "sondern dass die Bundeswehr nicht genügend Kapazitäten hat, die vielen Interessierten – gedient und ungedient – zu absorbieren", erklärte die Grünen-Politikerin.
Ebenfalls kritisch äußerte sich der Verband zur Pflege der Tradition der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR. "Auf die Idee hätten sie mal 35 Jahre früher kommen sollen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Vereins, Harald Neubauer, dem Magazin. Bislang seien ehemalige NVA-Soldaten als "gedient in fremden Streitkräften" eingestuft worden.
Ehemalige NVA-Angehörige dürfen bisher nicht als Reservisten der Bundeswehr herangezogen werden. Das wurde bereits mit dem Einigungsvertrag festgelegt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sie nach der Wiedervereinigung in der Bundeswehr weiterbeschäftigt wurden.
T.A.Smith--RTC