Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu Triage
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Regelungen zu Triage, die Ende 2022 in der Pandemie beschlossen wurden, für nichtig erklärt. Es gab damit nach Angaben vom Dienstag Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern statt. Triage bezeichnet das Verfahren, nach dem bei knappen Ressourcen die Reihenfolge der Behandlung schwer kranker Patienten festgelegt wird. (Az. 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23)
Die Mediziner sahen mit der Regelung im Infektionsschutzgesetz ihre Berufsfreiheit verletzt. Das beurteilte das Gericht nun genauso. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte es. Der Bund habe hier keine Gesetzgebungskompetenz.
T.Cortez--RTC